NACHRICHTEN

Kanzleimitteilung. Gerichtliche Übersetzer in Spanien

Unter folgendem Link finden Sie einige Kommentare unserer Kanzlei zum Thema gerichtliche Übersetzer. Ein heikles Thema, das in Spanien häufig mit Risiko verbunden ist.

Lesen Sie den Artikel hier.

Betriebstätten in Spanien

Unter folgendem Link finden Sie einige Kommentare unserer Kanzlei, die den Begriff Betriebsstätte sowie die laut spanischem Recht im arbeitsrechtlichen und steuerlichen Bereich geforderten Auflagen beschreiben. 

Betriebstätten in Spanien

Deutsche Privatpersonen. Insolvenzen in Spanien.

Deutsche Privatpersonen. Insolvenzen in Spanien.

In der letzten Zeit ist uns öfters die Frage gestellt worden, ob in Spanien die Einreichung eines Insolvenzverfahrens einer Privatperson bzw. eines Verbrauchers einfacher wäre als in Deutschland. Es wird unter anderem auf die Verordnung 1346/2000 des EU-Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren hingewiesen. Obwohl Paragraph 3 der besagten Verordnung klar formuliert ist, wird teilweise angenommen, dass die spanischen Gerichte, die für die Anerkennung von Insolvenzen deutscher Privatpersonen in Spanien zuständig sind, zu einer breiten Auslegung dieses Artikels neigen.

Lesen Sie hier weiter.

Rajoy als Zeuge beim Landesgericht.

Der Spiegel. Ausgabe 18. April 2017

(Lesen Sie den Artikel hier.)

Unser kurzer Kommentar.

Aus rechtlicher Sicht ist die Entscheidung des Landesgerichts den Vorsitzenden Rajoy als Zeugen zu laden interessant.

Das spanische Strafgesetz sieht voraus, dass die Zeugen im Gegensatz zu den Angeklagten verpflichtet sind, bei einer Vernehmung wahrheitsgemäss auszusagen. Sollten Sie dem nicht Folge leisten, machen sie sich straffällig.

Rajoy wird bei der Vernehmung mit Fragen konfrontiert, wie zum Beispiel, ob er von den Korruptionsskandalen, die die Partei betreffen, wusste oder nicht. Dies wird von Herrn Rajoy sicherlich nicht einfach zu beantworten sein. Obwohl im politischen Bereich alles möglich ist.

Mail: dr.soler-hohenlohe@kanzlei-spanien.es
(Vertraulich)

Gerne beantworten wir unverbindlich die ersten fernmündlich gestellten Fragen