legal

WIR LIEBEN PERFEKTIONISMUS

ÄLTESTE DEUTSCH-SPANISCHE KANZLEI

GANZ SPANIEN

Mail: dr.soler-hohenlohe@kanzlei-spanien.es (Vertraulich)

Gerne beantworten wir unverbindlich die ersten fernmündlich gestellten Fragen

Gerne, beanteorten wir Ihre Fragen











Oder senden Sie direkt an
jsp-dr.soler-hohenlohe@kanzlei-spanien.es

Laden...

Betreuung unserer Mandanten im Bereich des Gesellschaft und Handelsrecht

Betreuung unserer Mandanten im Bereich des Gesellschaft s- und Handelsrechts. Einige Hinweise.

Als eine der führenden deutsch spanischen Kanzleien haben wir, - als deutschsprachige spanische Anwälte,-im Bereich des Unternehmen srechts viele deutsche TochterGesellschaft en in Spanien gegründet, sei es als spanische Gmbh oder AktienGesellschaft en. Zur Gründung haben wir mit unseren Mandanten die hier notwendigen Schritte ausgeführt und alle Formalitäten eingehend vorbereitet, unter anderem die Satzung, Stammkapital, Auszahlung der Aktien oder Beteiligungen, notarielle Beurkundung und Eintragung im Handelsregister. Bei mehrere Aktionäre haben wir mögliche Verträge zur Führung der Firma unter den Beteiligten verhandelt und abgestimmt.

Nach der Gründung haben wir auf zahlreichen Gebieten des Rechts die Firma betreut.

Im Gesellschaft srecht haben wir uns mit Problemen der Geschäftsführung und deren Verträge befasst. Kündigung und Entlassung des Geschäftsführer s als ein definitiv heikles Thema zur Fortführung des laufenden und zukünftigen Geschäftes. Verhandlungen, Gerichtliche Streitigkeiten und eventuelle Entschädigung.

Fragen des spanischen Verwaltungrates. Vorsitzender, Sekretär. Die Funktion eines Vorstands in Spanien. Das Problem eines einzigen Verwalters mit einem einzigen Aktionär.

In einigen Fällen haben die Rechtsstreitigkeiten mit Minderheitsaktionären zu tun. Vereinbarungen dieser Art vor der Gründung haben eine entscheidende Bedeutung, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden.

Die Handelsbeziehungen mit Lieferanten, Kundschaft und Banken sind im rechtlichen Bereich ebenso relevant. Die Beratung und Betreuung der Interessen des Mandanten haben wir schon nach der Gründung eingeleitet. Verträge werden hier verhandelt und verfasst. Die Allgemeinen Lieferbedingungen und ihre Übertragung nach spanischem Rechtmuss mit Sorgfalt geprüft und berücksichtigt werden. Lieferfristen, Sicherheiten,Zahlungsfristen, Bonität der Kundschaft sind einige der Aspekte, die die Minimierung von finanziellen Risiken absichern können.

GESELLSCHAFT SRECHT, UNTERNEHMEN SRECHT

TochterGesellschaft en in spanien. Umstrukturierung. Einige praktische Überlegungen.

Man möchte den Markt weiter betreiben oder retten, verbunden mit einer Umstrukturierung oder Schließung der TochterGesellschaft : Die Umstrukturierung des Unternehmen s aufgrund einer neuen Strategie sollte möglichst die Risiken, die mit diesen Entscheidungen (z.B. Entlassungen) zusammenhängen, minimieren.

Das Problem ist sicherlich nicht einfach. Und zwar hauptsächlich, weil eine Umstrukturierung oder Schließung vor allem mit Personal zu tun hat. Mit Angestellten, leitenden Angestellten, Vorständen, die jahrelang in der Firma gearbeitet haben und somit über wichtige Informationen und Erfahrungen verfügen. In vielen Fällen haben die betreffenden Personen enge Beziehungen zur Kundschaft oder zu Lieferanten. Eine Entlassung dieser Mitarbeiter muss auch berücksichtigen, wie umgehend Ersatz zur Aufrechterhaltung des Umsatzes geschaffen wird. Wenn diese Art der Überbrückung nicht sorgfältig und mit Fingerspitzengefühl vorbereitet wird, wenn verkehrte Entscheidungen zur Festlegung der Strategie getroffen werden, kann der in langen Jahren entstandene Verkaufsmarkt verloren gehen.

Die für eine solche Umstrukturierung notwendigen Auslagen oder „Investitionen“ sollten nicht unterschätzt werden. Die Kosten, die mit einer Auflösung der Arbeitsverträge verbunden sind, sind häufig erheblich, da die spanische Rechtsprechung in den letzten Jahren immer häufiger Widerstand gegen eine Auflösung arbeitsrechtlicher Verträge mit geringen Entschädigungssummen aufgrund entstandener Verluste oder negativer Konjunktur-Tendenzen leistet. Auch die Gewerkschaften haben hier eine entscheidende Rolle gespielt. Die Behörde hat ganz offensichtlich immer öfter von einer aktiven Mitwirkung bei den Auseinandersetzungen zwischen dem Unternehmen und den Gewerkschaften Abstand genommen. Dies wurde mit dem Argument gerechtfertigt, dass beide Parteien eine Lösung finden müssten und sich die Verwaltung hier nicht einmischen könne. Diese Haltung der Öffentlichen Hand hat zu einem entscheidenden Einfluss der Gewerkschaften bei Schließung oder Umstrukturierung des Unternehmen s geführt.

Mit den von der Regierung am 13.02.2012 in Kraft gesetzten Bestimmungen (Königliches Dekret 3/2012, vom 10. Februar) sind zurzeit die Entschädigungsbeträge herabgesetzt worden, um auf einen maximalen Betrag von 33 Tagen für gearbeitetes Jahr bis maximal 24 Monaten. Davon sind natürlich leitende Angestellte nicht betroffen, die weiterhin einem Dekret vom Jahre 1985 (Königliches Dekret 1382/1985 vom 1. August) unterworfen sind. Bei den leitenden Angestellten sind es grundsätzlich Gründe, die mit Vertrauen und Leistung zu tun haben, um die Kündigung des ArbeitsVertrages vornehmen zu können.

Die Zeit, die Planung und vor allem die Vertraulichkeit zur Einleitung solcher Maβnahmen sind ein wichtiger Faktor zum Erfolg. Außerdem ist die Erlangung der notwendigen Informationen unabdingbar, damit die Entscheidungen objektiv und gründlich getroffen werden, denn es ist ersichtlich, dass aufgrund dieser Entscheidungen Nachteile und Konfrontation auftauchen können. Aus diesem Grund sind die oben erwähnten Anregungen ernsthaft zu übernehmen, um das ganze Verfahren positiv gezielt zu führen.

SPANIEN. TOCHTERGESELLSCHAFTEN. Verordnung 1382/1985. Angestellte, die zu einer führenden Funktion von der MutterGesellschaft bestellt werden. Verträge für leitende Angestellte. Vorläufige Aussetzung des gewöhnlichen ArbeitsVertrages. Ernennung des führenden Angestellten zum Verwaltungsratsmitglied, Delegierter oder Vorsitzender des Verwaltungsrates.

Häufig kommt es vor, dass ein Angestellter, Bevollmächtigter oder Prokurist nach einigen Jahren der Tätigkeit in der TochterGesellschaft als leitender Angestellter beziehungsweise Geschäftsführer bestellt wird.

Laut Verordnung 1382/1985 vom 1. August werden die Bedingungen, unter denen leitende Angestellte eine geschäftsführende Funktion ausüben, in einem neuen Vertrag geregelt.

Der seinerzeit abgeschlossene gewöhnliche Arbeitsvertrag wird während der Ausführung der geschäftsleitenden Funktion vorläufig ausgesetzt. Oft wird auch der leitende Angestellte bei einer Generalversammlung des Unternehmen s zum Mitglied des Verwaltungsrates gewählt.

Um mögliche zukünftige Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen in den verschiedenen Etappen des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden, empfehlen wir, die entsprechenden Vereinbarungen in dem neuen Arbeitsvertrag schriftlich darzulegen:

1. In dem Vertrag, der die geschäftsleitende Funktion regelt, sollte vermerkt sein, dass während der Dauer des neuen Arbeitsverhältnisses der gewöhnliche Arbeitnehmer-Vertrag vorläufig ausgesetzt wird.

Nach Ablauf des besonderen Dienstverhältnisses des leitenden Angestellten hat der leitende Angestellte die Möglichkeit, seine vorhergehende Funktion wieder aufzunehmen mit der Ausnahme, wenn der Vertrag durch eine rechtmäßige Entlassung wegen Fehlverhaltens beendet wurde.

2. Die Vereinbarungen bezüglich der Ausübung der neuen Funktionen sollten ebenfalls im Vertrag festgelegt werden.

3. Sollte die Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht ausdrücklich vermerkt sein, ist der Vertrag als unbefristet zu betrachten.

4. Die Arbeitsstunden, Arbeitszeiten, Feier- und Urlaubstage werden ebenfalls im Vertrag festgelegt.

5. Falls der Verwaltungsrat den Geschäftsführer zum Mitglied des Rats wählt, müssen laut Satzung mögliche Vergütungen beschlossen werden.

Einziehung von Forderung en. “Einstweilige Verfügung”. Beschlagnahme . Warenlieferung.

Bedauerlicherweise sind in Spanien die Möglichkeiten, im auβerGerichtlichen Bereich Forderung en einzuziehen, kaum erfolgreich. Verhandlungen werden oft als Strategie des Schuldners verwendet, nur um Zeit zu gewinnen. Mahnbriefe bleiben sehr oft ohne Antwort unabhängig davon, ob diese mittels einer notariellen Zustellung ausgeführt wurden oder nicht. In den meisten Fällen ist es ratsam, eine rasche Entscheidung zu treffen und unmittelbar eine Klage einzureichen.

Das Problem liegt darin, dass auch die Einreichung einer Klage keine Sicherheit gibt, dass der Gläubiger am Ende “ans Geld kommt”. Aus diesem Grund wird versucht, schon bei Beginn des Verfahrens “Kautelarmaβnahmen” (ähnlich wie eine einstweilige Verfügung in Deutschland, Art.935/945 ZPO) zu beantragen. Eine Vormerkung im Grundbuchamt bezüglich einer bestimmten Immobilie oder die Beschlagnahme des Vermögens des Schuldners (1) wären z.B. zwei Arten von “Kautelarmaβnahmen”. In der Tat wird versucht, schon in einer ersten Etappe des Verfahrens eine Sicherheit zu erlangen, damit die Dauer des Gerichtsprozesses nicht zum Nachteil des Klägers führt. Eine “Kautelarmaβnahme” kann auch dazu dienen, dass der Schuldner leichter zu einem Kompromiss oder Vergleich zu bewegen ist.

Die Erteilung von “Kautelarmaβnahmen” sind von gewissen gesetzlichen Voraussetzungen abhängig (Art. 721 / 738 Sp. ZPO). Grundsätzlich muss der Kläger entsprechende Beweise bringen, die seine Rechte oder Argumente rechtfertigen, die “Fumus Boni Juris”. Bei Lieferung von Waren wären erste Beweise Lieferverträge, Rechnungen, Pagarés, Korrespondenz und ergänzende Unterlagen. Neben diesen Dokumenten hat der Kläger dem Gericht auch das Bestehen des Risikos nachzuweisen, dass aufgrund der Zeit, die mit der Führung des Verfahrens verbunden ist, ein mögliches positives Urteil durch eventuelles Verschwinden des Beklagten nicht vollstreckt werden könnte, die sogenannte “Periculum in Mora”. In Sonderfällen können die “Kautelarmaβnahmen” ohne Anhörung des Beklagten erteilt werden.

Selbstverständlich sind diese Maβnahmen unabhängig von denen, die in einem “Vollstreckungsverfahren” einzuleiten sind. In diesem Fall wird die Gewährung von Beschlagnahme n zum Zweck der späteren Verwertung der Güter vom Gericht umgehend zugesprochen. Die Klage muss mit spezieller Sorgfalt vorbereitet werden, weil die Erteilung der Vollstreckung mit der Erfüllung von gewissen Formalitäten verbunden ist.

Zu dieser Art von Klagen gehört z.B. die Vollstreckung von protestierten Wechseln, „Pagarés“ und Öffentlichen Urkunden.

Forderung en. Vollstreckung von ausländischen Titeln in Spanien.

Bei Vollstreckungen in Spanien in Zusammenhang mit im Ausland abgeschlossenen Krediten, möchten wir daran erinnern, dass die Voraussetzungen einer Vollstreckung grundsätzlich folgende sind:

a. Gerichtliche Titel.

Endgültiges Urteil eines Obersten, beziehungsweise Landes- oder Amtsgerichtes.

b. Außergerichtliche Titel

In der Regel eine notarielle Urkunde des Landes, in dem die Kredite erteilt wurden.

Spanische Gerichte sind zur Vollstreckung ausländischer gerichtlicher oder außergerichtlicher Titel zuständig, wenn der Beklagte über Vermögen in Spanien verfügt. Es ist daher ratsam, vor der Einleitung der Vollstreckung, zu untersuchen, ob der Schuldner über Vermögen in unserem Land verfügt.

Die Vollstreckung muss mit besonderer Sorgfalt vorbereitet werden. Nachdem das Gerichtsverfahren in Spanien als Eilverfahren erfolgt, sind die Formalitäten und die Prüfung der beim Gericht einzureichenden Unterlagen besonders wichtig. Im Falle von Kreditverträgen ist es ebenfalls wichtig, durch das Gericht kurzfristige Sicherheitsmaßnahmen gegen den Schuldner zu erlangen, die zu einem späteren Zeitpunkt eine Begleichung der Forderung erleichtern können. Wenn der Schuldner über Immobilien in Spanien verfügt, kann die Beschlagnahme in Form einer Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden. Bei Veräusserung der Immobilie muss der Käufer auch die Belastung übernehmen.

Zur Einleitung der Vollstreckung müssen die gerichtlichen oder außergerichtlichen Vollstreckungstitel mit einer Vollstreckbarkeitsbescheinigung nach den EU-Richtlinien versehen werden.

Häufig existieren auch Treuhandverhältnisse, welche die Einleitung gerichtlicher Schritte erschweren. Diese sind aber kein Hindernis, um ein Gerichtsverfahren aufzunehmen, das in diesem Fall gegen alle Beteiligten geführt wird. Der Richter entscheidet dann, ob das Treuhandverhältnis entstanden ist, um dem Gläubiger zu schaden.

Spanien. TochterGesellschaft en. Protokolle zur Vermeidung von strafrechtlichen Handlungen. Straf- und zivilrechtliche Haftung von Gesellschaft en gemäß §1, Artikel 31 des Strafgesetzes 10/1995.

In der Regel haften Unternehmen für Straftaten, die von Personen im Namen oder in Vertretung einer Gesellschaft beziehungsweise zugunsten unmittelbarer oder mittelbarer Interessen der Firma begangen wurden (Betrug, Geldwäsche, Insolvenzstraftaten, u. dgl.).

Die Gesellschaft kann in solchen Fällen die Haftung beschränken, wenn das geschäftsführende Organ (Verwaltungsrat/Verwalter) vor Eintreffen der strafrechtlichen Handlung Maßnahmen zur Vermeidung der Straftat, durch Überwachung und Kontrolle der Arbeitnehmer, ergriffen hat.

Die Erfüllung der Organisations- und Ausführungsprotokolle muss durch eine unabhängige Person beziehungsweise ein unabhängiges Organ erfolgen.

Das Organisationsmodell muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Identifizierung der Tätigkeiten, die im Rahmen des Unternehmens zu Straftaten führen können.
  2. Vorsorgemaßnahmen und Kontrollen im Zusammenhang mit den oben genannten Tätigkeiten (Protokolle).
  3. Protokolle zur Vermeidung von strafrechtlichen Handlungen im finanziellen Bereich.
  4. Informationspflicht des Personals über mögliche Risiken.
  5. Periodische Verifizierung und Anpassung des Modells.

Die strafrechtliche Haftung der Firma wird auch in Anspruch genommen, wenn der Verursacher unbekannt oder nicht mehr Mitarbeiter der Gesellschaft ist.

Unternehmen , die die geschuldete Kontrolle verletzen, müssen mit strafrechtlichen Sanktionen, wie Geldbußen, zeitweilige Einstellung der Tätigkeiten, Auflösung des Unternehmen s oder vorübergehende Schließung von Verkaufsstellen, gerichtliche Interventionen, u. dgl. rechnen.

Den Unternehmen wird daher empfohlen, die Präventionsmaßnamen rigoros einzuhalten.