Deutsche Privatpersonen. Insolvenzen in Spanien.

Deutsche Privatpersonen. Insolvenzen in Spanien.

In der letzten Zeit ist uns öfters die Frage gestellt worden, ob in Spanien die Einreichung eines Insolvenzverfahrens einer Privatperson bzw. eines Verbrauchers einfacher wäre als in Deutschland. Es wird unter anderem auf die Verordnung 1346/2000 des EU-Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren hingewiesen. Obwohl Paragraph 3 der besagten Verordnung klar formuliert ist, wird teilweise angenommen, dass die spanischen Gerichte, die für die Anerkennung von Insolvenzen deutscher Privatpersonen in Spanien zuständig sind, zu einer breiten Auslegung dieses Artikels neigen.

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