Spanien. Immobilienübertragung

Zur Eintragung im Grundbuchamt ist die Beurkundung des Kaufvertrages mittels eines spanischen Notars eine unerlässliche Voraussetzung.

 

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Fr.  Schlei: +34 696 136 231 oder  direkte Durchwahl: +34 937 934 893 oder auch per Mail an: a.schlei-dr.soler-hohenlohe@kanzlei-spanien.es  oder aschlei@bsp-abogados.com

 

DR. SOLER, v. HOHENLOHE, ENGEL

Abogados, Economistas y Auditores

Mail: dr.soler-hohenlohe@kanzlei-spanien.es (Vertraulich)

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