NACHRICHTEN

Rajoy als Zeuge beim Landesgericht

Der Spiegel. Ausgabe 18. April 2017

(Lesen Sie den Artikel hier.)

Unser kurzer Kommentar.

Aus rechtlicher Sicht ist die Entscheidung des Landesgerichts den Vorsitzenden Rajoy als Zeugen zu laden interessant.

Das spanische Strafgesetz sieht voraus, dass die Zeugen im Gegensatz zu den Angeklagten verpflichtet sind, bei einer Vernehmung wahrheitsgemäss auszusagen. Sollten Sie dem nicht Folge leisten, machen sie sich straffällig.

Rajoy wird bei der Vernehmung mit Fragen konfrontiert, wie zum Beispiel, ob er von den Korruptionsskandalen, die die Partei betreffen, wusste oder nicht. Dies wird von Herrn Rajoy sicherlich nicht einfach zu beantworten sein. Obwohl im politischen Bereich alles möglich ist.

Unser Fachbereich 'Sportrecht'

Unser Büro war in der zweiten Hälfte der Achtziger Jahre die erste Kanzlei, die sich in Spanien mit der Spezialisierung Sportrecht beschäftigt hat. In der damaligen Zeit haben wir Bernd Schuster gegen den FC Barcelona anwaltlich vertreten. Bernd Schuster war Spieler dieses Clubs und wurde „kalt gestellt“, obwohl ein rechtsgültiger Vertrag vorhanden war. Heftige Auseinandersetzungen zwischen Schuster und dem Vorstand haben dazu geführt, dass wir bei Gericht die Möglichkeit einer Auflösung des Vertrages untersucht hatten. Die Presse hatte zwei Jahre lang über diesen Fall berichtet.

Unser "Desk für Sportrecht und Vertretung von Spielervermittlern in Spanien" ist auch weiterhin in diesen Bereichen sehr aktiv.

Unser Japan Desk

Der Japan Desk wurde aufgrund der engen Beziehungen eines Partners unserer Kanzlei mit Japan gegründet. Der Jurist Ramón Soler-Padró hat jahrelang die japanische Sprache studiert, das Land kennengelernt und hat enge Beziehungen zu japanischen Gesellschaftern in Spanien. Erst vor kurzem hat unser Japan Desk zusammen mit dem japanischen Generalkonsulat in Barcelona eine japanische Tagung im Opernhaus von Barcelona organisiert. Die Mitarbeiter unseres Japan Desks sprechen auch japanisch.

Gerne stehen wir Angestellten Japanischer Firmen in Deutschland, die auch Interesse an Spanien haben zur Verfügung. Wir blicken auf mehr als 40 Jahre Erfahrung in der Beratung und Unterstützung internationaler Unternehmen in Spanien zurück.

Für weitere Informationen stehen wir gerne auch telefonisch zur Verfügung (+34 93 207 47 62).

Telefon-Forum. Spanisches Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht.

Unsere Kanzlei in Kooperation mit HISPALEM (deutsch-spanische Vereinigung für Wirtschaft und Kultur) und der World Jurist Association (deutsch-spanisches Kapitel) lädt zum TELEFONFORUM mit dem Thema 'Spanisches Wirtschafts- und Unternehmensrecht. Probleme der Tochtergesellschaften in Spanien' ein.

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an deutsche Unternehmen, die eine Tochtergesellschaft in Spanien (Festland, Kanarische Inseln und Balearen) haben sowie deren Zuständige für die europäischen Tochtergesellschaften (Verwaltungsorgane, Syndikusse, Leiter der Personalabteilung, u. dgl.) sowie Anwälte, die sich für diese Thema interessieren.

Das Forum dient vor allem zur Beantwortung von Fragen, die aufgrund eventueller Interessenskonflikte nicht direkt von den leitenden Angestellten der Tochtergesellschaft zu bewältigen sind, wie zum Beispiel Umstrukturierungen oder die Entlassung eines Geschäftsführers.

Datum: Donnerstag, 22. Juni 2017

Uhrzeit: 14:00 Uhr

Anmeldungen per E-Mail (dr.soler-hohenlohe@kanzlei-spanien.es) oder telefonisch unter +34 93 207 47 62.

Nähere Informationen: https://spanisches-rechtsforum.com/

Mail: dr.soler-hohenlohe@kanzlei-spanien.es (Vertraulich)

Gerne beantworten wir unverbindlich die ersten fernmündlich gestellten Fragen

Gerne, beanteorten wir Ihre Fragen











Oder senden Sie direkt an
jsp-dr.soler-hohenlohe@kanzlei-spanien.es

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